Geldleistung ambulant: o EUR
Sachleistung ambulant: 125 EUR
Geldleistung ambulant: 316 EUR
Sachleistung ambulant: 689 EUR
Geldleistung ambulant: 545 EUR
Sachleistung ambulant: 1.298 EUR
Geldleistung ambulant: 728 EUR
Sachleistung ambulant: 1.612 EUR
Geldleistung ambulant: 901 EUR
Sachleistung ambulant: 1.995 EUR
Die verschiedenen Leistungen der Grundpflege sind im Leistungskatalog mit den zwischen den Pflegekassen und uns vereinbarten Preisen aufgelistet. Übersteigen die Kosten der Grundpflege die Pflegesachleistungen des Pflegegrades, rechnen wir diesen Betrag mit Ihnen persönlich ab. Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, anfallende Restkosten mit dem örtlichen Sozialhilfeträger abzurechnen. Auch in diesem Fall beraten wir sie und helfen Ihnen, die entsprechenden Anträge zu stellen.
Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen Sie einen Pflegegeldantrag stellen. Ihre Pflegekasse beauftragt den „Medizinischen Dienst“, der im Rahmen eines Hausbesuches bei Ihnen die Pflegebedürftigkeit überprüft und einen Pflegegrad festlegt. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen sowohl bei der Beantragung von Pflegegeld als auch bei der Vorbereitung für den Besuch des Medizinischen Dienstes.
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