Verhinderungspflege

Betreuung zu Hause

  • bei Urlaub oder Verhinderung der häuslichen Pflegeperson
  • zum Übergang nach stationären Aufenthalten
  • zur Vermeidung eines stationären Aufenthaltes

Wenn Sie als Pflegeperson verreisen möchten oder aus anderen Gründen verhindert sind, haben pflegebedürftige Anspruch auf eine Vertretung für bis zu vier Wochen im Kalenderjahr. Sofern die Ersatzpflege durch einen professionellen Leistungserbringer (z.B. einem Pflegedienst) geleistet wird, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Aufwendungen bis zu 1.612 € für längstens 42 Tage pro Kalenderjahr. Die Verhinderungspflege kann aber auch stundenweise umgesetzt werden.

Wenn Sie in der Woche Termine haben, sich einfach mal zum Kaffee mit ihren Freunden treffen, oder in Ruhe einkaufen möchten, und ihren Angehörigen nicht allein lassen wollen- dafür können Sie die Verhinderungspflege nutzen.

® 2022 CareMed medizinische Pflege GmbH