Verhinderungspflege

Verhinderungspflege: Betreuung zu Hause

  • bei Urlaub oder Verhinderung der häuslichen Pflegeperson
  • zum Übergang nach stationären Aufenthalten
  • zur Vermeidung eines stationären Aufenthaltes

Wenn Sie als Pflegeperson verreisen möchten oder aus anderen Gründen verhindert sind, haben pflegebedürftige Personen Anspruch auf eine Vertretung für bis zu vier Wochen im Kalenderjahr. Die Pflegekasse übernimmt die nachgewiesenen Aufwendungen bis zu 1.612 € für maximal 42 Tage pro Jahr, wenn die Ersatzpflege durch einen professionellen Leistungserbringer, wie einen Pflegedienst, erfolgt. Alternativ kann die Verhinderungspflege auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Die Verhinderungspflege bietet Ihnen die Möglichkeit, Termine wahrzunehmen, sich mit Freunden zum Kaffee zu treffen oder in Ruhe einzukaufen, ohne Ihre Angehörigen alleine zu lassen.

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