Krankenkassenleistungen

Krankenkassenleistungen:
Behandlungspflege

 

Die Krankenkassen tragen die Kosten für Behandlungspflegeleistungen, die vom Arzt verordnet werden und das Ziel haben, die ärztliche Behandlung zu unterstützen.

Die Verordnung für häusliche Krankenpflege erhalten Sie von Ihrem Arzt. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Nach Genehmigung durch die Krankenkasse werden die Behandlungspflegen zu 100% von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Falls Sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind (z.B. für Praxisgebühr, Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausbehandlung, häusliche Krankenpflege), fällt pro Jahr für 28 Tage eine Zuzahlung in Höhe von 10% der Kosten für Behandlungspflege an sowie eine Zuzahlung von 10 € für die Verordnung häuslicher Krankenpflege.

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