Geldleistung ambulant: o EUR
Sachleistung ambulant: 125 EUR
Geldleistung ambulant: 316 EUR
Sachleistung ambulant: 689 EUR
Geldleistung ambulant: 545 EUR
Sachleistung ambulant: 1.298 EUR
Geldleistung ambulant: 728 EUR
Sachleistung ambulant: 1.612 EUR
Geldleistung ambulant: 901 EUR
Sachleistung ambulant: 1.995 EUR
Die verschiedenen Leistungen der Grundpflege sind im Leistungskatalog mit den vereinbarten Preisen zwischen den Pflegekassen und uns aufgeführt. Wenn die Kosten der Grundpflege die Pflegesachleistungen des Pflegegrades übersteigen, erfolgt die Abrechnung dieses Betrags direkt mit Ihnen persönlich. Falls Sie dazu nicht in der Lage sind, bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit, anfallende Restkosten über den örtlichen Sozialhilfeträger abzurechnen. Auch in diesem Fall stehen wir Ihnen beratend zur Seite und helfen Ihnen bei der Antragstellung.
Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Pflegegeld stellen. Ihre Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst, der bei Ihnen zu Hause im Rahmen eines Hausbesuchs die Pflegebedürftigkeit überprüft und einen Pflegegrad festlegt. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und unterstützen Sie sowohl bei der Beantragung des Pflegegeldes als auch bei der Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes.
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