Pflegekassenleistungen

Pflegekassenleistungen

Geldleistung ambulant: o EUR

Sachleistung ambulant: 125 EUR

Geldleistung ambulant: 316 EUR

Sachleistung ambulant: 689 EUR

Geldleistung ambulant: 545 EUR

Sachleistung ambulant: 1.298 EUR

Geldleistung ambulant: 728 EUR

Sachleistung ambulant: 1.612 EUR

Geldleistung ambulant: 901 EUR

Sachleistung ambulant: 1.995 EUR

Die verschiedenen Leistungen der Grundpflege sind im Leistungskatalog mit den zwischen den Pflegekassen und uns vereinbarten Preisen aufgelistet. Übersteigen die Kosten der Grundpflege die Pflegesachleistungen des Pflegegrades, rechnen wir diesen Betrag mit Ihnen persönlich ab. Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, anfallende Restkosten mit dem örtlichen Sozialhilfeträger abzurechnen. Auch in diesem Fall beraten wir sie und helfen Ihnen, die entsprechenden Anträge zu stellen.

[info_list icon_color=“#63358b“ font_size_icon=“24″][info_list_item list_title=“zusätzliche Betreuungsleistungen“ list_icon=“Defaults-arrow-right“]Sollten Sie in Ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sein, z.B. bei demenzbedingten Symptomen, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankungen, können Sie dafür zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten. Es besteht ein Anspruch auf den neuen vereinheitlichen „Entlastungsbeitrag“ von monatlich 125 Euro. Anspruchsberechtigt sind auch Betreuungsbedürftige, die noch keinen Pflegegrad haben. Beim Besuch des Medizinischen Dienstes wird der Anspruch mit überprüft. Sie erhalten das Ergebnis in der Mitteilung Ihrer Pflegekasse bezüglich Ihres Pflegrades.[/info_list_item][info_list_item list_title=“Stundenweise Verhinderungspflege“ list_icon=“Defaults-arrow-right“]Wenn die Pflegeperson, die Sie zu Hause betreut, verhindert ist, übernimmt die Pflegekasse Leistungen bis zu einer Höhe von 1.612,00 EUR pro Jahr. Dieser Betrag steht Ihnen zu, wenn Sie 6 Monate in einen Pflegegrad eingestuft sind. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung und machen Ihnen ein attraktives Angebot zur Entlastung Ihrer pflegenden Angehörigen.[/info_list_item][info_list_item list_title=“Kostenübernahme bei Veränderung des Wohnumfeldes“ list_icon=“Defaults-arrow-right“]Sollte in Ihrem Wohnumfeld eine Veränderung notwendig sein, damit die Pflege zu Hause möglich oder erleichtert wird, können Sie für solche baulichen Maßnahmen einen Zuschuss Ihrer Pflegekasse beantragen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie und helfen Ihnen bei der Antragstellung.[/info_list_item][info_list_item list_title=“Zuschuss für die Kosten der Tagespflege“ list_icon=“Defaults-arrow-right“]Wenn Sie sich entscheiden, zusätzlich zu den Leistungen des Ambulanten Pflegedienstes auch Leistungen einer Tagespflegeeinrichtung wahrzunehmen, erhalten Sie weitere 50% der Pflegesachleistungen Ihres Pflegegrades.[/info_list_item][info_list_item list_title=“Zuschuss für die Kosten eines Hausnotrufsystems“ list_icon=“Defaults-arrow-right“]Wenn Sie in einen Pflegegrad eingestuft sind, gibt Ihre Pflegekasse Ihnen einen Zuschuss zu den Kosten eines Hausnotrufsystems. Ihr jeweiliger Hausnotrufanbieter hilft Ihnen bei der Beantragung.[/info_list_item][/info_list]

Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen Sie einen Pflegegeldantrag stellen. Ihre Pflegekasse beauftragt den „Medizinischen Dienst“, der im Rahmen eines Hausbesuches bei Ihnen die Pflegebedürftigkeit überprüft und einen Pflegegrad festlegt. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen sowohl bei der Beantragung von Pflegegeld als auch bei der Vorbereitung für den Besuch des Medizinischen Dienstes.

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