Gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz gilt als pflegebedürftig, wer aufgrund körperlicher, seelischer oder geistiger Krankheit oder Behinderung dauerhaft in erheblichem oder höherem Maße Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im täglichen Leben benötigt. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Rahmen eines Hausbesuchs.
Unser Leistungskatalog bei CareMed umfasst eine Vielzahl von Einzelleistungen und verbundenen Leistungspaketen, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Auch wenn Sie nicht als pflegebedürftig eingestuft werden, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite. In solchen Fällen kann die erforderliche Hilfeleistung durch Eigenfinanzierung gesichert werden.
Wir bieten Ihnen Hilfen bei der Verrichtung des täglichen Lebens:
Leistungen der Behandlungspflege:
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