Anleitung und Beratung von Angehörigen.
- Sozialmedizinische Betreuung
- Beantragung von Pflegegeld und Zuschüssen
- Hilfe in besonderen Lebenssituationen
In einem Erstgespräch wird vor der Aufnahme der Pflege eine detaillierte Kostenkalkulation erstellt. Dabei werden die zustehenden Leistungen gemäß den verschiedenen Sozialgesetzen, wie dem Pflegeversicherungsgesetz und dem Sozialhilfegesetz, ermittelt.
Zusätzlich übernehmen wir die gesamte Abwicklung des Antragsverfahrens zur Finanzierung der Pflegekosten. Wir führen die Korrespondenz und notwendige Telefonate mit den Kranken- und Pflegekassen sowie den Sozialämtern.
Um privat zu finanzierende Restkosten im Interesse des Kunden und dessen Angehörigen zu vermeiden, übernehmen wir routinemäßig die Durchführung und Nachverfolgung der entsprechenden Anträge.