Grundpflege
Im Sinne des Pflegeversicherungsgesetztes ist pflegebedürftig, wer wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Rahmen eines Hausbesuches.
Die Hilfeleistungen von CareMed haben wir Ihnen in unserem Leistungskatalog zusammengestellt, der sich in Einzelleistungen und verbundene Leistungskomplexe gliedert. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch dann, wenn Sie nicht als pflegebedürftig eingestuft werden. Die erforderliche Hilfe kann dann über Eigenfinanzierung sichergestellt werden.
Wir bieten Ihnen Hilfen bei der Verrichtung des täglichen Lebens:
- Körperpflege (Waschen, Haarwäsche auch im Bett, Duschen, Baden, Haut- und Mundpflege, Rasieren, Inkontinenzversorgung, etc.)
- Ernährung (Zubereiten der Nahrung, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, etc.)
- Mobilisation (Aufstehen, Zu-Bett-Gehen, Lagern und Betten, Gehen, Stehen, Treppensteigen, etc.)